Wort davor: altmäßig

Altmeister

Altmeister (I)
Erklärung: Vorstandsmitglied einer Gilde.

Altmeister (II)
Erklärung: ehemaliger Hochmeister im Deutschen Orden.

Wort danach: Altmemme

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten