Wort davor: Altgericht

Altgeschworener

Altgeschworener (I)
Erklärung: ehemaliger Geschworener.

Altgeschworener (II)
Erklärung: Zunftobermeister.

Wort danach: Altgeselle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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