Wort davor: Ältestengut

(Ältestenlag)
Erklärung: Hochsitz der Älterleute im Hause der Schiffergesellschaft.
sprachliche Erläuterung: nd. öllstenlagg.

Wort danach: Ältesterstand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten