Ältesttum
Erklärung:
Amt des Schöffen, Dorfschulzen, bzw. das dafür erhaltene Gut.
sprachliche Erläuterung:
nd. Nebenform eldestdum.
Wort danach: Ältesttumgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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