Wort davor: Altegart
Alteigen
sprachliche Erläuterung:
nl. outeigen.
Alteigen (I)
Erklärung:
abgabenfreies Grundstück, auch Erbgut.
Alteigen (II)
Erklärung:
Rente des ehemaligen Eigentümers nach dem Verkauf.
- Belegtext:
hebbende tynssen ofte oudteygen op eenige huysen
Datierung: 1532
Fundstelle: UtrechtRBr. I 337
Faksimile
Alteigen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Rente für die Armen.
Alteigen (III)
Erklärung:
der ursprüngliche Eigentümer eines mit einer Rente belasteten Grundstücks.
Wort danach: Altejunge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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