Wort davor: Altegart

Alteigen
sprachliche Erläuterung: nl. outeigen.

Alteigen (I)
Erklärung: abgabenfreies Grundstück, auch Erbgut.

Alteigen (II)
Erklärung: Rente des ehemaligen Eigentümers nach dem Verkauf.
Alteigen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Rente für die Armen.
Alteigen (III)
Erklärung: der ursprüngliche Eigentümer eines mit einer Rente belasteten Grundstücks.

Wort danach: Altejunge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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