Wort davor: Altärler

Altarleute

Altarleute (I)
Erklärung: Zinspflichtige eines Altars.

Altarleute (II)
Erklärung: Kirchenvorsteher.
vgl. Altarherr.

Wort danach: Altarmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten