Wort davor: Alprechnung
Alprecht
sprachliche Erläuterung:
alpen-, älpli-, alb-, albe(n)-, albm-.
Alprecht (I)
Erklärung:
Berechtigung, die Alpe oder einen Teil derselben zu benutzen.
Alprecht (I 1)
Erklärung:
allgemein.
Alprecht (I 1 a)
Erklärung:
die Alpweide selbst.
Alprecht (I 1 a Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Alphütte.
Alprecht (I 1 b)
Erklärung:
Berechtigung, einzelne Viehgattungen zu ömmern.
- Belegtext:
das die geissen enkein alprecht süllent han
Datierung: 1457
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 43 (1888) 91
Alprecht (I 2)
Erklärung:
anteiliges Nutzungsrecht der Gemeindeangehörigen und der Alpgenossen.
Alprecht (I 3)
Erklärung:
Anteilseinheit (Sömmerung einer Kuh), wie Kuhrecht.
Alprecht (II)
Erklärung:
für die Alpe, deren Betrieb und Rechtsverhältnisse geltende Norm.
Alprecht (III)
Erklärung:
Versammlung der Alpgenossen.
Alprecht (III 1)
Erklärung:
zur Findung der Alprechtsnormen.
Alprecht (III 2)
Erklärung:
zur Rechtsprechung in Alpangelegenheiten.
Wort danach: Alprechtbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten