Wort davor: Alprechnung

Alprecht
sprachliche Erläuterung: alpen-, älpli-, alb-, albe(n)-, albm-.

Alprecht (I)
Erklärung: Berechtigung, die Alpe oder einen Teil derselben zu benutzen.

Alprecht (I 1)
Erklärung: allgemein.

Alprecht (I 1 a)
Erklärung: die Alpweide selbst.
Alprecht (I 1 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: Alphütte.
Alprecht (I 1 b)
Erklärung: Berechtigung, einzelne Viehgattungen zu ömmern.
Alprecht (I 2)
Erklärung: anteiliges Nutzungsrecht der Gemeindeangehörigen und der Alpgenossen.
Alprecht (I 3)
Erklärung: Anteilseinheit (Sömmerung einer Kuh), wie Kuhrecht.
Alprecht (II)
Erklärung: für die Alpe, deren Betrieb und Rechtsverhältnisse geltende Norm.
Alprecht (III)
Erklärung: Versammlung der Alpgenossen.

Alprecht (III 1)
Erklärung: zur Findung der Alprechtsnormen.
Alprecht (III 2)
Erklärung: zur Rechtsprechung in Alpangelegenheiten.

Wort danach: Alprechtbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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