Wort davor: allgatterziehen

Allgäuisch
Erklärung: "jeder, der aus seinem Gerichts- oder Herrschaftssprengel auswandert, bleibt seinem bisherigen Herrn untergeben; dies nennt die Rechtssprache des Mittalters "allgäuisch" Brauch'".

Wort danach: allgemein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten