Wort davor: Allemannskate
Allemannsrecht
Erklärung:
jedermanns Recht, Zugriff.
- Belegtext:
visch ... to vorkopende unde to allemannes rechte dat geld darvan komende ... bü een to brengende
Datierung: 1481
Fundstelle: Bergenfahrer 181
- Belegtext:
"stillstehen zu A.": Aufschub der Grundstücksveräußerung während des Gläubigeraufrufs (Lübeck)
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 41 (1920) 252ff.
Wort danach: Allemannstag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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