Wort davor: Ahnchenvater

ahnden
sprachliche Erläuterung: ahd. anadôn, antôn, mhd., nd. anden.
vgl. äfern (I).

ahnden (I)
Erklärung: rächen, vorwerfen.

ahnden (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere in synonymen (Urfehde-)Formeln.
ahnden (II)
Erklärung: rügen, beanstanden, rechtlich verfolgen.
ahnden (III)
Erklärung: strafen.

Wort danach: Ahndung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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