Wort davor: afterstellend

(Afterstellfundnis)
Erklärung: aufgeschobenes Urteil.
sprachliche Erläuterung: nl. achterstalvonnis.

Wort danach: afterstellig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten