Wort davor: Afterste

(afterstecken)

afterstecken (I)
Erklärung: zurücksetzen.

afterstecken (II)
Erklärung: verstoßen.
afterstecken (III)
Erklärung: verwerfen.
afterstecken (IV)
Erklärung: verborgen halten, (dem Gericht) nicht überliefern.

Wort danach: afterstehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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