(afterständig)
Erklärung:
rückständig.
sprachliche Erläuterung:
nd. achterstendig, Nebenformen a(i)chterstendich, -steidig, -stedich.
Wort danach: Afterständigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten