Aftersprache
sprachliche Erläuterung:
ags. æfterspræc, nd., nl. achterspra(c)ke, mhd. af(f)tersprache.
Aftersprache (I)
Erklärung:
Nachfrage (vor Gericht), zukünftige Einklagung.
Wort danach: aftersprechen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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