(Afterschwesterkind)
Erklärung:
Kind einer Schwester, Verwandter 3. Grades (vom gemeinschaftlichen Stammvater gerechnet).
sprachliche Erläuterung:
nd., nl. achters(z)usterkint.
Wort danach: Afterschwesterkindfriede
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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