Wort davor: Afterschwesterbarn

(Afterschwesterkind)
Erklärung: Kind einer Schwester, Verwandter 3. Grades (vom gemeinschaftlichen Stammvater gerechnet).
sprachliche Erläuterung: nd., nl. achters(z)usterkint.

Wort danach: Afterschwesterkindfriede

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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