(Afterschwester)
Erklärung:
zweite Frau des Bruders, Schwester des Stiefvaters, wenn dessen Kinder schon erwachsen waren.
sprachliche Erläuterung:
nd. achtersüster.
Wort danach: Afterschwesterbarn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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