Wort davor: Afterschutz

(Afterschwester)
Erklärung: zweite Frau des Bruders, Schwester des Stiefvaters, wenn dessen Kinder schon erwachsen waren.
sprachliche Erläuterung: nd. achtersüster.

Wort danach: Afterschwesterbarn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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