Wort davor: Afterrecht

(Afterrechtschwäher)
Erklärung: Geschwisterkindeskind.
sprachliche Erläuterung: nl. achterrechtswer.
vgl. Anderschwäher.

Wort danach: Afterrede

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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