Wort davor: Afterrat
Afterrecht
Afterrecht (I)
Erklärung:
Nachgericht.
- Belegtext:
die afterrecht sollen gehalten werden das erste den freitag vor pfingsten, und das andere freitag nach Martini, bei welchen afterrechten den ergangenen
landrechtlichen aussprüchen von denjenigen wider den erkennet worden, soll genüge geschehen
Fundstelle: Brandl,Gl. 449
Afterrecht (II)
Erklärung:
falsches Recht.
- Belegtext:
das affter-recht ... schmuecken
Datierung: 1746
Fundstelle: Scheyb,Theres. III 735
Wort danach: Afterrechtschwäher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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