Wort davor: Afterherr

(Afterhielich)
Erklärung: zweite Ehe.
sprachliche Erläuterung: nnl. achterhouwelijck.

Wort danach: Afterhinterlegung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten