Wort davor: 1Aftererbe

(2Aftererbe)
Erklärung: hinter einem Haus gelegenes Erbgut.
sprachliche Erläuterung: nl. achtererve.
vgl. Nebenerbe.

Wort danach: Aftererbeinsetzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten