(afteren)
Erklärung:
schaden, beeinträchtigen, jemandem Unrecht tun.
sprachliche Erläuterung:
nd. achteren.
Wort danach: Aftererbbestand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten