äfern
sprachliche Erläuterung:
Nebenformen äbern, äffern, e(i)fern, äftern uam.
äfern (I)
Erklärung:
(Strittiges) wiedervorbringen, Klage erheben, rächen, bestrafen.
Wort danach: Aferpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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