Wort davor: Adelszeichen

Adelzug

Adelzug (I)
Erklärung: Fang des Adelfisches.

Adelzug (II)
Erklärung: Wasserstrecke, wo dieser Fang erfolgt.

Wort danach: Adergeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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