Adelzug
Adelzug (I)
Erklärung:
Fang des Adelfisches.
Adelzug (II)
Erklärung:
Wasserstrecke, wo dieser Fang erfolgt.
Wort danach: Adergeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten