Wort davor: Adelschaftshaus

Adelschalk
sprachliche Erläuterung: ahd. adalskalk.

Adelschalk (I)
Erklärung: Edelknecht. Ministeriale des baierischen Herzogs.

Adelschalk (II)
Erklärung: Eigenname.

Wort danach: Adelschänder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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