Wort davor: Adelmarschall
adelmäßig
Erklärung:
dem Adel entsprechend, dem Adelstand zukommend oder angehörend.
- Belegtext:
er ... Dükher ... bey mir und meinen ... vorfahren sich allberait lange jahre hero in adelmeßigen diensten befundten
Datierung: 1665
Fundstelle: MittSalzbLk. 14, 1 (1874) 26
- Belegtext:
grafen, herren, rittern, auch adelmässigen leuten und vasallen
Datierung: 1728
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. II 456
Wort danach: adeln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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