Wort davor: Adelkünne
Adellehen
Erklärung:
Ritterlehen.
vgl.
adelig (B II 1).
- Belegtext:
die weltlichen adels- und peutllehen, so ain thumbprobst zu verleihen hat
Datierung: 1604
Fundstelle: MittSalzbLk. 7 (1867) 169
- Belegtext:
die anwarthschafft auf das erste adel-lehen, so daselbsten ledig werden wird
Datierung: 1732
Fundstelle: Hoheneck II 121
Faksimile
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- Belegtext:
adliche lehne heissen diejenigen, von welchen der vasall nach dem ursprünglichen vertrage ritterdienste zu leisten verpflichtet ist
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 18 § 66
- Pätz, Lehrbuch des Lehnrechts (1825) 130ff.
Wort danach: Adelmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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