Wort davor: adelhaftig

Adelhaus
Erklärung: Versammlungs- und Kanzleigebäude der Ritterschaft.

Adelhaus (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Hauptgebäude eines Schlosses.

Wort danach: Adelheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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