Wort davor: adelfrei

Adelsfreiheit

Adelsfreiheit (I)
Erklärung: dem Adel zustehendes Vorrecht, die dem Adel zustehenden Vorrechte in ihrer Gesamtheit.

Adelsfreiheit (II)
Erklärung: solche Vorrechte verbriefende Urkunde.

Wort danach: adelsgeboren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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