Wort davor: Adeldorf

1Adelerbe

1Adelerbe (I)
Erklärung: Erbgut, das dem Sohne als dem Nächstberufenen zufallende Erbe, Geschlechtserbe.

1Adelerbe (II)
Erklärung: auch in übertragener Bedeutung (oder nur "das vornehme Erbe"?).

Wort danach: 2Adelerbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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