Wort davor: 1Adelerbe

2Adelerbe
Erklärung: vornehmer (weil als Sohn nächstberufener?) Erbe (oder Geschlechtserbe?); nach Grimm "ehelicher Sohn".

Wort danach: Adelfahne

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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