Wort davor: Adelsbrauch

Adelbrief

Adelbrief (I)
Erklärung: Urkunde einer Behörde über die eheliche (und freie) Geburt einer Person.

Adelbrief (II)
Erklärung: Urkunde über Erhebung in den Adelsstand.

Wort danach: Adelbruder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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