Wort davor: Adjudikationsschein

Adler

Adler (I)
Erklärung: als Wappentier, insbesondere im Reichswappen, ist auf den römischen Legionsadler zurückzuführen. Die Adlerwappen deutscher Fürsten und (Reichs)städte gehen aufs kaiserliche Wappen zurück. Doppeladler seit Friedrich I.

Adler (II)
Erklärung: insbesondere auf Münzen.
Adler (III)
Erklärung: Stadtwappen als Warenprüfstempel.
Adler (IV)
Erklärung: Stadtwappen als Brandmarke.

Wort danach: Adlerzeichen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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