Wort davor: Adjudikationsschein
Adler
Adler (I)
Erklärung:
als Wappentier, insbesondere im Reichswappen, ist auf den römischen Legionsadler zurückzuführen. Die Adlerwappen deutscher Fürsten und (Reichs)städte gehen aufs kaiserliche Wappen zurück. Doppeladler seit Friedrich I.
Adler (II)
Erklärung:
insbesondere auf Münzen.
Adler (III)
Erklärung:
Stadtwappen als Warenprüfstempel.
- Belegtext:
die besten [Barchente] besiegeln mit zweyn adalarn und die darnach mit eym adeler
Datierung: 1430
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 297
- Belegtext:
die besten [Rippbarchente] sollen gesigelt werden mit einem adeler und die geringsten mit dem wordt 'Franckfortt'
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: FrankfZftUrk. I 326
Adler (IV)
Erklärung:
Stadtwappen als Brandmarke.
- Belegtext:
auf gnade eines erbaren rats vor dem Remer ... mit eynem adler auf beyde backen gebrannt
Datierung: 1521
Fundstelle: Rau,BeitrFrkf. 12426
- Fundstelle: Rau,BeitrFrkf. 153
Wort danach: Adlerzeichen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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