Wort davor: Achtzehnpfenniger

Achtzehnte
Erklärung: (ergänze: Teil); im Bergrecht entspricht 1/2 Neuntel oder 1/18 der gewonnenen Mineralien nach Abzug des landesherrlichen Zehnten, also eigentlich 1/20. Es kommt dem Erbstöllner zu, der bloß Wasser abführt oder bloß Wetter bringt. Leistet er beides, so bekommt er ein ganzes Neuntel. Es heißt auch achtzehnter teil, achtzehnter pfennig, achtzehner.
vgl. achtzigste.

Wort danach: achtzehnte

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