Wort davor: Achtzehner
achtzehnjährig
- Belegtext:
eim ... gotzhusman der 20-jährig ist ald 18jährig gebiettun ein wib ze nemmen
Datierung: 1344
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 236
Wort danach: Achtzehnmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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