Wort davor: Achtunddreißig

Achtundvierzig

Achtundvierzig (I)
Erklärung: 48 Eidhelfer.

Achtundvierzig (II)
Erklärung: 48er Ausschuß.

Wort danach: Achtundvierziger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten