Wort davor: Achtundzwanziger

1Achtung
sprachliche Erläuterung: ahd. ahtunga, and. ahtinga, ags. eahtung, æhtung, ehtung, nd. achtinge; Nebenform ächtung.
Wortbildungshinweis: zu 2Acht.

1Achtung (I)
Erklärung: Meinung, Bedenken.
sprachliche Erläuterung: ahd. als Glosse für opinio, fluctuatio, existimatio, tractatus, retractatio.

1Achtung (II)
Erklärung: Schätzung.

1Achtung (II 1)
Erklärung: einer Sache: Berechnung, Begutachtung (durch Sachverständige).
1Achtung (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch Zustand der geschätzen Sache, Wert, Preis.
1Achtung (II 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung: "In Eiderstedt war für die Repartition gewisser öffentlicher Lasten die Einteilung der Ländereien nach bester, mittlerer und geringster Achtung und nach Halbachtung (der Hälfte von der geringsten Achtung, offenbar eine spätere Konzession für die am wenigsten ergiebigen Ländereien) üblich.".
1Achtung (II 2)
Erklärung: einer Person.
1Achtung (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ergebnis der Beurteilung, Ansehen, Stand, Hochschätzung.
vgl. 2Acht (V 3).
1Achtung (III)
Erklärung: Bedacht, Sorge, Beaufsichtigen.
1Achtung (IV)
Erklärung: Beratung der Urteiler oder der Parteien vor gerichtlichen Handlungen und Aussagen, Erlaubnis und Frist zur Beratung, Ergebnis der Beratung, Rechtshandlung, Aussage.
sprachliche Erläuterung: nl. seit 13. Jh.
vgl. 2Acht (I).

1Achtung (IV 1)
1Achtung (IV 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: nach Fruin Grundbedeutung 'Gerichtshandlung'. Von Einfluß auf die Bedeutungsentwicklung und den Sprachgebrauch war das lateinische actio mit seiner römisch-rechtlichen Bedeutung.
1Achtung (IV 2)
vgl. 2Acht (II 2 b), 1achten.

Wort danach: 2Achtung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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