Achtprotokoll
Erklärung:
"Über die getroffene Wahl [der Marschhauptleute und Großgevollmächtigten] wird eine Acht ausgefertigt und in das vom Landschreiber geführte Achtprotokoll eingetragen".
Wortbildungshinweis: zu
2Acht.
Wort danach: Achtprozess
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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