Wort davor: 1Achtmann

2Achtmann
sprachliche Erläuterung: nd. acht(e)sman, axman, achteman, echtsmann; fries. echtamon.
vgl. 1Mahlmann, Talmann, Wortmann.
Wortbildungshinweis: zu 2Acht.

2Achtmann (I)
Erklärung: Abschätzer, Feldgeschworene, Beschauer.

2Achtmann (II)
Erklärung: Schöffe, Urteilfinder, Berater, Ratsmitglied.
2Achtmann (III)
Erklärung: Gevollmächtigter, Rüger.
2Achtmann (IV)
Erklärung: Gildenbeisitzer; berührt sich mit 1Achtmann (II); ist zu trennen vom friesischen athaman (Eidmann).

Wort danach: Achtmannschiff

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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