Wort davor: Achtleite
Achtler
Erklärung:
Bauer, der 1/8 Gut besitzt.
- Belegtext:
bürger, so keine heüser haben, mithin in der einquartierung denen achtlern gleich gehalten werden sollen
Datierung: 1702
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 359
Achtler (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"Bauer, der den 8. Teil von einem Haken Land benutzt".
vgl.
Achtelerbe.
Wort danach: Achtleute
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten