Wort davor: achtigen
1ächtigen
Erklärung:
verfolgen, verfesten, in die Acht tun.
Wortbildungshinweis: zu
1Acht.
- Belegtext:
wert he [der Schuldige bei mortlichen slegen] abtrunnig unde kempt nicht vor ... man richtet on uf den hals [Variante man sal on echtigen],
ab dirre stirbet, blibet er lebende, man schol in echten uf die hant [andere Lesart echtigen umme eine hant]
Datierung: nach 1358
Fundstelle: Rb.n.Dist. IV 4 Dist. 6
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
echtigen
Datierung: 1483
Fundstelle: Stolle,ThürChr.(Thiele) 490
- Datierung: 1494
Fundstelle: MagdebUB. III 518
- Belegtext:
proscriptus gheatiget
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: DiefenbGl. 467
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- in Google Books
- Belegtext:
wurde auch eyner ader mehr bürger ... fluchtigk ader geechtiget umb eyn todschlagk
Datierung: 1540
Fundstelle: JenaStO. Art. 158
- Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. c. 123
- Belegtext:
persecuti sunt haben geechtiget
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 477
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- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: BautzenStat. 61
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- Belegtext:
den exbannitis vnd geächtigten ist schon genommen ihr stand und würde, so doch nicht alle feinde für geächtiget zu halten
Fundstelle: Dietz,LutherWB. I 42
- Belegtext:
irrig Glossar zu ichtigen
Fundstelle: OfenStR. 284
- Fundstelle: DWB. I 170
[weitere Angaben: Melanchthon]
- Fundstelle: Lexer I 31
Wort danach: 2ächtigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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