Wort davor: Ächterle
Achterleute
Erklärung:
wie Achtleute.
Achterleute (I)
Erklärung:
Schöffen.
Achterleute (II)
Erklärung:
Schiedsleute.
- Belegtext:
damit die richter, achterleute vnd gantzer vmstand die sache genugsam einnehmen und recht urtheil finden mögen
Datierung: 1647
Region/Autor/Textsorte:
Wolfenbüttel
Fundstelle: Haltaus 14
- Belegtext:
"Achtleute werden auch Achtersleute genennet, das sind Schiedsleute, deren Gutachten beide Parteien die Sache übergeben"
Fundstelle: Frisch I 8c
Wort danach: Achterling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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