Wort davor: Achtbestellung

Achtbrief
Erklärung: Gerichtsurkunde, die ausspricht, daß jemand in der Acht ist. Entweder wird durch sie eine Acht begründet, oder eine Acht bestätigt, die vorher ausgesprochen war; insbesondere Bescheinigung über einen Eintrag ins Achtbuch.
sprachliche Erläuterung: mhd. aht-, aehte-, rh. aicht-, schwäb. aucht-, els. ocht-, mnd. acht(e)bref.
Wortbildungshinweis: zu 1Acht.

Achtbrief (Spiegelstrich 1)
Achtbrief (Spiegelstrich 2)

Wort danach: Achtbriefbote

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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