Wort davor: Abzugspfundzoll

Abzugsrecht
Erklärung: Gebühr infolge von Heirat oder Erbschaft ins Ausland gehenden Vermögen oder Personen.

Wort danach: Abzugsschein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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