Wort davor: abzügig
Abzugspfennig
Erklärung:
Nachsteuer.
- Belegtext:
hingegen ist von immobilibus, welche fremden personen zufallen, ..., kein abzugs-pfennig eher zu fordern, bis sie zu gelde gemachet werden
Datierung: 1746
Region/Autor/Textsorte:
Holstein
Fundstelle: Hellfeld I 95
- Fundstelle: SchwäbWB. I 87
Wort danach: Abzugspfundzoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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