Wort davor: Abzugshammel

Abzugsherr
Erklärung: Ratsmitglieder, die mit der Erhebung des Abzugsgeldes von dem auszuführenden Gut beauftragt sind.

Wort danach: abzügig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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