Wort davor: Abzeichnung

abzeugen
sprachliche Erläuterung: nd. aftugen, -ü-.

abzeugen (I)
Erklärung: jemandem etwas durch Zeugenbeweis abgewinnen.
vgl. aberzeugen, abgezeugen.

abzeugen (II)
Erklärung: mit Zeugen beweisen.
abzeugen (III)
Erklärung: als Zeuge aussagen.

Wort danach: Abzeugung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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