Wort davor: Abzeichnung
abzeugen
sprachliche Erläuterung:
nd. aftugen, -ü-.
abzeugen (I)
Erklärung:
jemandem etwas durch Zeugenbeweis abgewinnen.
vgl.
aberzeugen,
abgezeugen.
abzeugen (II)
Erklärung:
mit Zeugen beweisen.
- Belegtext:
allis was undirscheiden ist von wunden, blute adir bloe, das sal iczlich besunderen abegeczeuget werden
Datierung: 1435
Fundstelle: DanzigSchB. 9 (p. 10)
Faksimile
- Datierung: 1435/54
Fundstelle: DanzigSchB. 9
abzeugen (III)
Erklärung:
als Zeuge aussagen.
- Belegtext:
dat se mögen afftügen, watt se ... besehen hebben
Datierung: 1326
Fundstelle: Mensing
Wort danach: Abzeugung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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