Wort davor: abzeichnen

Abzeichnung
sprachliche Erläuterung: nd. aftekeninge.

Abzeichnung (I)
Erklärung: Eigentums-, Grenzzeichen.

Abzeichnung (II)
Erklärung: Abschreibung.

Wort danach: abzeugen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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