Wort davor: abzählen
Abzähler
Erklärung:
(amtlicher) Zähler auf dem Markt.
- Belegtext:
chein abzeler soll von leuten die obs kauffen, gelt einnemen
Fundstelle: PragStR. 85
Abzähler (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Zehntgarbenzähler.
Abzähler (Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Holzzähler.
Wort danach: Abzahlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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