Wort davor: abwunden

abwürdigen

abwürdigen (I)
Erklärung: Münzen im Wert herabsetzen.

abwürdigen (II)
Erklärung: Personen.

Wort danach: Abwürdigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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