Wort davor: Abwohnung

Abwohnungsgut
Erklärung: Die Käufer und Pfandinhaber der Norköpingschen Mannlehen in Livland erhielten bei der Gütereinziehung ihren Kauf- oder Pfandschilling nicht, sondern sollten ihn in 10 Jahren abwohnen und dann die Güter der Krone überlassen. '10 jährige Abwohnungsgüter'.

Wort danach: abwraken

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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